Gesunde Tiere sind
glückliche Tiere

Rind Rundbrief 02-2021

Liebe Kundinnen und Kunden,

in den letzten Wochen und Monaten hat sich für Sie und für uns rechtlich einiges geändert:

Im April trat das neue Tiergesundheitsgesetz in Kraft, die genauen Ausführungshinweise gibt es bisher jedoch immer noch nicht. Wir werden Sie aber auf dem Laufenden halten und diese sobald als möglich veröffentlichen.

Im Juni hat der Bundesrat eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Geplant ist mit einer Übergangsfrist von einem Jahr das Mindestalter für den Transport von Kälbern von 14 auf 28 Tage zu erhöhen.

Die Belegungsdichte ist für die Cross Compliance relevant. Dies ist nicht neu, wird aber immer mehr kontrolliert und auch geahndet. Bitte behalten Sie dies im Hinterkopf und steuern Sie rechtzeitig entgegen wenn es mal wieder eng im Stall zu werden droht.

Neues aus der Klinik

Wir begrüßen Doreena Hörmann, die uns seit 1. September 2021 in unserem Tierärzteteam verstärkt.

Und wir begrüßen Maria Margareta Sülz, die uns ab 1. November 2021 als Tierärztin unterstützen wird.

Blauzungenkrankheit (BT)

Seit 25. Juni 2021 hat das gesamte Bundesland Bayern den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet, dass das Verbringen der Tiere ohne gesonderte Verbringungsregelungen möglich ist.

Es kann jederzeit wieder zu Ausbrüchen kommen, siehe Februar 2021 in Rheinland-Pfalz. Wer seinen Betrieb weiterhin vor dem Virus schützen und uneingeschränkt in einem erneute Seuchenfall Kälber vermarkten möchte muss weiterhin den ganzen Bestand impfen lassen. Falls Sie daran Interesse haben melden Sie sich bitte rechtzeitig, da die Impfstoffverfügbarkeit momentan eingeschränkt ist und die Hersteller Impfstoff nur nach Nachfrage produzieren.

Transport- und Schlachtfähigkeit von Rindern richtig bewerten

Das richtige Transportieren und Handling von Rindern, nicht nur am Schlachthof, ist äußerst wichtig, vor allem im Hinblick auf den Tierschutz. Tiertransporte stehen immer mehr in der Öffentlichkeit, jeder kennt Bilder von Tieren die schwer erkrankt oder verletzt verladen werden oder mit denen tierschutzwidrig umgegangen wird. Dies ist keine gängige Praxis, sondern sind Einzelfälle. Jedoch gibt es Situationen in denen Landwirte, um größere Leiden des Tieres zu vermeiden, abwägen müssen, ob das Rind noch schlachtfähig ist oder nicht. Für solche Grenzfälle können wir Tierärzte selbstverständlich befragt werden. Darüber hinaus hat der Rindergesundheitsdienst NRW und Westfleisch einen Leitfaden erstellt, mit dessen Hilfe die Transport- und Schlachtfähigkeit des Rindes einfacher beurteilt werden kann. Viele Bilder und ein Ampelsystem veranschaulichen das Ganze.

Grippesaison

Es ist wieder Herbst und die Grippesaison geht los. Bitte denken Sie an die Grippeimpfung Ihrer Kälber: Damit die Kälber einen belastbaren Impfschutz erhalten müssen sie zweimalig im Abstand von vier Wochen geimpft werden. Um nicht ungeschützt in die Hochphase der Grippesaison zu gelangen sollten Sie die Kälber jetzt impfen lassen, sofern das noch nicht geschehen ist.

Bei einem massiven Grippeeinbruch im Bestand ist die Bestimmung des Leitkeims sinnvoll, um einerseits das Impfregime anpassen zu können und andererseits die Resistenzsituation durch ein Antibiogramm abzuklären.


Zur Tierwissen-Übersicht