Gesunde Tiere sind
glückliche Tiere

Apotheke

Frau bei der Arbeit in der Tierklinik

Tierärztliche Apotheke

Im Unterschied zu Humanmedizinern haben Tiermediziner das sogenannte Dispensierrecht, dürfen also eine tierärztliche Hausapotheke führen und Medikamente direkt an die Besitzer:innen ihrer tierischen Patienten abgeben. Unsere Apotheke steht Ihnen für den Erwerb von Medikamenten und medizinischen Futtermitteln zur Verfügung.

Dabei gibt es einige wichtige gesetzliche Vorgaben und Regelungen zu beachten:

  • Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der von uns in der Tierklinik Gessertshausen untersuchten und behandelten Tiere zulässig.
  • Ein Erwerb auch nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente ist nur nach Vorstellung, Untersuchung und Diagnosestellung des Patienten in unserem Haus erlaubt.
  • Patienten unserer Tierklinik, die eine Dauermedikation benötigen, müssen in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung wiedervorgestellt werden. Nur dann dürfen wir Medikamente über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeben.
  • Bitte informieren Sie uns bei einer reinen Medikamentenabholung im Vorfeld (24 Stunden im Voraus) telefonisch oder per E-Mail an info@tierklinik-gessertshausen.de, damit wir die benötigten Medikamente bereitlegen können.
  • Eine Rücknahme, ein Umtausch oder ein Versand von Medikamenten ist gesetzlich (laut EU Verordnung 2019/6) nicht zulässig

Besuchen Sie uns in unserer Tierklinik

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 8238 9618-0 oder 
per Mail an info@tierklinik-gessertshausen.de.