Apotheke

Tierärztliche Apotheke
Im Unterschied zu Humanmedizinern haben Tiermediziner das sogenannte Dispensierrecht, dürfen also eine tierärztliche Hausapotheke führen und Medikamente direkt an die Besitzer:innen ihrer tierischen Patienten abgeben. Unsere Apotheke steht Ihnen für den Erwerb von Medikamenten und medizinischen Futtermitteln zur Verfügung.
Dabei gibt es einige wichtige gesetzliche Vorgaben und Regelungen zu beachten:
- Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist die Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der von uns in der Tierklinik Gessertshausen untersuchten und behandelten Tiere zulässig.
- Ein Erwerb auch nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente ist nur nach Vorstellung, Untersuchung und Diagnosestellung des Patienten in unserem Haus erlaubt.
- Patienten unserer Tierklinik, die eine Dauermedikation benötigen, müssen in regelmäßigen Abständen zur Untersuchung wiedervorgestellt werden. Nur dann dürfen wir Medikamente über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeben.
- Bitte informieren Sie uns bei einer reinen Medikamentenabholung im Vorfeld (24 Stunden im Voraus) telefonisch oder per E-Mail an info@tierklinik-gessertshausen.de, damit wir die benötigten Medikamente bereitlegen können.
- Eine Rücknahme, ein Umtausch oder ein Versand von Medikamenten ist gesetzlich (laut EU Verordnung 2019/6) nicht zulässig
